
== Ausgangspunkt bis zur Reformation == Seit Entstehung des Staatswesens im Altertum wurde die Staatsgewalt als göttliche Stiftung aufgefasst. So war es einerseits Aufgabe des Staates, den Schutz und die Verbreitung der anerkannten (Staats-)Religion sicherzustellen. Ein Abweichen von der jeweiligen Staatsreligion stellte andererseits die Legitima...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Cuius_regio,_eius_religio

cuius regio, eius religio , im Augsburger Religionsfrieden (1555) vereinbarter Grundsatz, wonach die Landesherren (Reichsstände) die Religionszugehörigkeit ihrer Untertanen bestimmten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

cuius regio, eius religio (lat. " Wessen Land, dessen Religion"): im Augsburger Religionsfrieden (1555) festgelegter Grundsatz, nach dem der Landesherr den Glauben seiner Untertanen bestimmen durfte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

die im Augsburger Religionsfrieden von 1555 verankerte Befugnis des Landesherrn, die Religion der Untertanen zu bestimmen (ius reformandi).
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https://www.wissen.de//lexikon/cuius-regio-eius-religio
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